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Fördermitgliedschaft & Sponsoring

Unterstützen Sie faire Arbeitsbedingungen in der Fitnessbranche – und präsentieren Sie Ihr Unternehmen einer wachsenden Community von Fitness-Profis.

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Was Sie gewinnen

Als Fördermitglied von fit4work verbinden Sie gesellschaftliches Engagement mit konkretem Mehrwert für Ihr Unternehmen.

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Sichtbarkeit im Netz

Ihr Logo mit Verlinkung auf Ihre Webseite erscheint dauerhaft auf unserer öffentlichen Fördermitglieder-Seite – sichtbar für alle Besucher von ffw.legal.

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Glaubwürdiges Engagement

Zeigen Sie Haltung: Als Partner einer Arbeitnehmergewerkschaft signalisieren Sie soziale Verantwortung gegenüber Ihren Kunden und der Branche.

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Steuerlicher Vorteil

Aufgrund der erbrachten Gegenleistung (Logo-Präsenz, Werbewirkung) ist der Sponsoringbeitrag als Betriebsausgabe absetzbar. Wir stellen einen Zuwendungs- bzw. Sponsoringbescheid aus.*

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Reichweite in der Community

fit4work wächst schnell. Ihre Marke ist bei Personal Trainern, Studiobetreibern und Fitnesscoaches präsent – genau Ihre Zielgruppe.

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Erwähnung in Pressearbeit

In Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträgen werden Unterstützer regelmäßig namentlich erwähnt (ab Silber-Paket).

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Auch als Privatperson

Sie müssen kein Unternehmen sein. Auch Privatpersonen können Fördermitglied werden und die Gewerkschaft aktiv unterstützen.

Förderpakete

Wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Engagement passt.

Bronze
10 € / Monat
  • Fördermitgliedsausweis
  • Namentliche Erwähnung als Fördermitglied
  • Jährliche Zuwendungsbestätigung
  • Zugang zum fit4work-Newsletter
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Gold
150 € / Monat
  • Alles aus Silber
  • Großes Logo prominent platziert
  • Eigener Vorstellungstext auf der Webseite
  • Erwähnung in Pressemitteilungen
  • Persönlicher Ansprechpartner im Vorstand
  • Einladung zu Mitgliederveranstaltungen
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* Steuerlicher Hinweis

fit4work – Fit4work Gewerkschaft für Beschäftigte der Fitness- und Freizeitanlagen e. V. ist kein gemeinnütziger Verein. Es werden daher keine Spendenquittungen ausgestellt. Da Fördermitglieder jedoch eine konkrete Gegenleistung erhalten (z. B. Logo-Präsenz, Verlinkung, Werbewirkung), ist der Sponsoringbeitrag für Unternehmen als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Wir stellen hierfür auf Anfrage einen Zuwendungs- bzw. Sponsoringbescheid aus. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater individuell beraten.

Unsere Fördermitglieder
Unternehmen und Privatpersonen, die faire Arbeit unterstützen
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